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Das gibt es bei einer Spende und deren steuerlichen Absetzbarkeit zu beachten:
- Spendenbetrag: Jeder beliebige Betrag kann an den Verein "Bleib bei uns" gespendet werden.
- Spendenbestätigung: Folgende Nachweise gelten als Bestätigung der Spende: Einzahlungsbelege, Kontoauszüge, Erlagscheine. Handyrechnungen sind in der Regel nicht zulässig.
- Anonyme Spenden: Anonyme Spenden können nicht steuerlich abgesetzt werden. Daher müssen Name und Adresse des Spenders auf dem Beleg angegeben werden.
- Meldung an das Finanzamt: Bei der Meldung an das Finanzamt sind folgende Informationen erforderlich: Name (laut Meldezettel), Adresse, Geburtsdatum und, falls vorhanden, die Steuernummer.
- Belege aufbewahren: Alle relevanten Dokumente müssen mindestens 7 Jahre lang aufbewahrt werden, da das Finanzamt im Rahmen von Prüfungen Zugriff darauf haben kann.
Absetzbarkeit für Privatpersonen:
- Privatpersonen können bis zu 10% ihrer gesamten Vorjahreseinkünfte im Rahmen von Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
- Die Zuwendungsbestätigung ist dabei Voraussetzung, um die Spende korrekt absetzen zu können.
Absetzbarkeit für Firmen:
- Unternehmen können Spenden bis zu 20% des Gewinns als Betriebsausgaben absetzen.
- Unternehmen müssen ebenfalls eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung des Vereins vorlegen, um die Steuervergünstigung geltend zu machen.
Hinweis zu Mitgliedsbeiträgen: Mitgliedsbeiträge sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, außer in bestimmte Ausnahmefällen.
Wir bedanken uns für deine Unterstützung! Gemeinsam für mehr LEBENSMUT ♡
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