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Das gibt es bei einer Spende und deren steuerlichen Absetzbarkeit zu beachten:

  • Spendenbetrag: Jeder beliebige Betrag kann an den Verein "Bleib bei uns" gespendet werden.
  • Spendenbestätigung: Folgende Nachweise gelten als Bestätigung der Spende: Einzahlungsbelege, Kontoauszüge, Erlagscheine. Handyrechnungen sind in der Regel nicht zulässig.
  • Anonyme Spenden: Anonyme Spenden können nicht steuerlich abgesetzt werden. Daher müssen Name und Adresse des Spenders auf dem Beleg angegeben werden.
  • Meldung an das Finanzamt: Bei der Meldung an das Finanzamt sind folgende Informationen erforderlich: Name (laut Meldezettel), Adresse, Geburtsdatum und, falls vorhanden, die Steuernummer.
  • Belege aufbewahren: Alle relevanten Dokumente müssen mindestens 7 Jahre lang aufbewahrt werden, da das Finanzamt im Rahmen von Prüfungen Zugriff darauf haben kann.

Absetzbarkeit für Privatpersonen:

  • Privatpersonen können bis zu 10% ihrer gesamten Vorjahreseinkünfte im Rahmen von Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
  • Die Zuwendungsbestätigung ist dabei Voraussetzung, um die Spende korrekt absetzen zu können.

Absetzbarkeit für Firmen:

  • Unternehmen können Spenden bis zu 20% des Gewinns als Betriebsausgaben absetzen.
  • Unternehmen müssen ebenfalls eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung des Vereins vorlegen, um die Steuervergünstigung geltend zu machen.

Hinweis zu MitgliedsbeiträgenMitgliedsbeiträge sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, außer in bestimmte Ausnahmefällen.

 

Wir bedanken uns für deine Unterstützung! Gemeinsam für mehr LEBENSMUT ♡

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